Impressum

sportscout GbR

Ralf Abratis, Arne Schneekloth

Dorfstraße 17 | 24109 Melsdorf | Deutschland

fon: +494340 499878 | fax: +494340 499879

email: abratis@sportscout.org

Umsatzsteuer-ID: DE 317 62 47 11


Inhaltlich verantwortlich Gemäß §10 Absatz 3 MDSTV:

Ralf Abratis, Arne Schneekloth


Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Verknüpfung durch Links die Inhalte der gelinkten Seite mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Auf den Seiten der „sportscout.org’ sind Verknüpfungen durch Links zu anderen Seiten im Internet hinterlegt. Für alle diese Links gilt: Die Verantwortlichen von sportscout.org erklären ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren sich die Verantwortlichen von sportscout.org hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen sich die Inhalte nicht zu Eigen. Die Erklärung gilt für alle auf „sportscout.org“ angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen hier sichtbare Links führen.

Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auf Par. 303a StGB Datenveränderung: Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. sowie Par. 303b StGB Computersabotage: Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er eine Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 – Az. 19 U 2/00 – des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein “virtuelles Hausrecht” einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen.